Ein Küchengerät funktioniert nicht mehr ordnungsgemäss oder ist nicht mehr betriebsbereit?
Melden Sie die Störung schriftlich. Unser Briefkasten ist in der Brunnernstrasse 4. Oder melden Sie sich über Whatsapp. Einer unserer Mitarbeiter wird sich daraufhin bei Ihnen melden. Betrifft es das Warmwasser oder die Heizung, finden Sie Informationen dazu unter der Rubrik Heizung.
Bitte beachten Sie folgende Regelung: Jeder Mieter ist verpflichtet, für gängige Instandhaltungs-Reparaturen von bis zu 200 CHF selbst aufzukommen. Gewisse Dinge sind davon ausgenommen. Dies ist gesetzlich geregelt. Gerne verweisen wir auf die gesetzlichen kantonalen Bestimmungen.